Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferung und Leistung an Dritte
1 Anwendungsbereich
Diese Bedingungen werden Bestandteil aller Verträge der Agentur als Auftragnehmer mit Dritten (Auftraggeber).
2 Auftragsumfang
Die im Auftrag bestellte Menge ist verbindlich. Produktionsbedingte Mehrmengen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
3 Lieferzeit, Erfüllungsort
3.1 Von einer etwaigen Überschreitung der Liefertermine und -fristen ist der Auftraggeber unter Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer zu benachrichtigen. Schadensersatz und Rücktritt setzten stets den fruchtlosen Ablauf einer zuvor gesetzten angemessenen Frist voraus.
3.2 Leistungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Die Lieferung wird vom Auftragnehmer auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers durchgeführt.
4 Abnahme, Mängel
4.1 Mangelhaft sind nur grob unsachgemäße oder unsauber ausgeführte Lieferungen und Leistungen sowie solche, bei denen die gestellten Aufgaben und die gewünschte Gestaltung gänzlich außer Acht gelassen und/oder von Weisungen grob abgewichen worden ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen.
4.2 Mindermengen stellen keinen Mangel dar.
4.3 Es obliegt dem Auftraggeber zu überprüfen, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Lieferung und Leistung gegen das Wettbewerbs-recht, Rechte Dritter (Markenrechte, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht usw.) oder andere Rechte verstößt. Die Haftung für etwaige Verstöße obliegt dem Auftraggeber. Er hat den Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, bzw. von diesen freizustellen.
4.4 Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Annahme und Zahlung stellen eine Abnahme dar. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das abnahmefähige Werk nicht, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Frist gesetzt bzw. vereinbart wurde innerhalb einer Frist von einer Woche abnimmt.
5 Preis, Rechnungsstellung, Zahlung
5.1 Der vereinbarte Preis ist verbindlich. Bei Änderungs- und Ergänzungswünschen ist für den Mehraufwand des Auftragnehmers eine besondere Vergütung zu zahlen. Minderaufwand geht zu Gunsten des Auftragnehmers und führt nicht zu einer Minderung des vereinbarten Preises.
5.2 Alle Rechnungen an den Auftraggeber sind binnen 14 Tagen fällig.
6 Nutzungs-, Leistungs-, Schutzrechte
Eine etwaig vereinbarte Einräumung von Nutzungs- und Verwendungsrechten erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
7 Geheimhaltung
Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen des Auftragnehmers sind auch nach Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln. Im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Konventionalstrafe in Höhe von € 25.000,00. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
8 Abtretung von Rechten
Rechte des Auftraggebers aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag dürfen nicht abgetreten werden.
9 Insolvenz des Auftraggebers
Sofern der Auftraggeber zahlungsunfähig wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Forderung des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Zahlung des Herstellungspreises gepfändet wird und der Auftraggeber die Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Frist nicht herbeiführt.
10 Verjährung, Aufrechnung
10.1 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer unterliegen einer Verjährung von 12 Monaten.
10.2 Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers ist nur zulässig, sofern die Ansprüche des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11 Haftung
11.1 Die Haftung des Auftragnehmers, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Kardinalpflichtverletzungen und bei Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper bleibt hiervon unberührt. Die Haftung beschränkt sich zudem auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens bis zur Höhe des dreifachen Auftragswertes.
11.2 Die Beweislast obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht die zu beweisenden Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers herrühren.
12 Aufträge in Vertretung
Erteilt der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Aufträge an Dritte haftet der Auftragnehmer weder für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Auftraggebers oder des Dritten noch für deren Bonität, die sie nicht geprüft hat. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freistellen.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen bezüglich dieser AGB oder des erteilten Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Auftrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGB oder des Auftrages im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
13.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, es sei denn, dass vom Gesetz zwingend ein anderer Ort vorgeschrieben ist. Es gilt deutsches Recht.
13.3 Sofern nach diesen AGB ein Schriftformerfordernis besteht, ist dieses auch durch Telefax erfüllt.